Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale 2026
Vom Team von Buddy Solution · Stand Oktober 2026, geprüft gegen den Text im Bundesgesetzblatt
Seit dem 1. Januar 2026 darf ein Verein einer Trainerin bis zu 3.300 Euro im Jahr steuerfrei zahlen und einem Kassenwart bis zu 960 Euro. Vorher waren es 3.000 und 840 Euro. Angehoben hat die Beträge das Steueränderungsgesetz 2025.
Wo das steht
Die neuen Beträge stehen in Artikel 2 des Steueränderungsgesetzes 2025 vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 363). Nach Artikel 12 Absatz 2 gilt dieser Teil ab dem 1. Januar 2026. Für Zahlungen aus 2025 bleibt es also bei 3.000 und 840 Euro. Den aktuellen Wortlaut von § 3 EStG gibt es auf gesetze-im-internet.de.
Wer die Übungsleiterpauschale bekommt
§ 3 Nr. 26 EStG nennt nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare Tätigkeiten, dazu nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten und die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Im Sportverein sind das vor allem Trainer und Übungsleiter.
Gezahlt werden muss die Vergütung von einer gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Körperschaft oder von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts mit Sitz in der EU, im EWR oder in der Schweiz. Ein gemeinnütziger Sportverein erfüllt das. Die Tätigkeit muss dabei den steuerbegünstigten Zwecken dienen, also dem Sport selbst.
Wer die Ehrenamtspauschale bekommt
§ 3 Nr. 26a EStG ist weiter gefasst: Jede nebenberufliche Tätigkeit für die steuerbegünstigten Zwecke des Vereins kommt in Frage, zum Beispiel Kassenwart, Platzwart oder Schiedsrichter im Amateurbereich. Für dieselben Einnahmen gibt es die Ehrenamtspauschale nicht zusätzlich, wenn dafür schon die Übungsleiterpauschale oder eine Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 12 EStG genutzt wird. Wer zwei verschiedene Aufgaben hat, etwa Trainer und Kassenwart, kann beide Pauschalen nebeneinander nutzen, zusammen also bis zu 4.260 Euro im Jahr.
Was „nebenberuflich“ heißt
Nebenberuflich ist eine Tätigkeit, wenn sie im Kalenderjahr nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit einer vergleichbaren Vollzeitstelle ausmacht (R 3.26 Abs. 2 der Lohnsteuer-Richtlinien). Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass das bei bis zu 14 Stunden in der Woche erfüllt ist; so beschreibt es etwa das Merkblatt des Bayerischen Landesamts für Steuern. Einen Hauptberuf braucht man dafür nicht: Auch Studierende, Rentner oder Menschen ohne Arbeit können nebenberuflich tätig sein.
Die Grenze gilt je Person
Die 3.300 und 960 Euro sind Jahresbeträge für den einzelnen Menschen. Wer in zwei Vereinen trainiert, hat die Übungsleiterpauschale insgesamt nur einmal. Der Verein sieht davon nur seinen eigenen Teil. Üblich ist deshalb, dass Trainer und Ehrenamtliche schriftlich erklären, ob und in welcher Höhe sie die Pauschale schon anderswo nutzen.
Sozialversicherung
Was nach § 3 Nr. 26 und 26a EStG steuerfrei ist, gilt nicht als Arbeitsentgelt (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 16 Sozialversicherungsentgeltverordnung). Bis zur Höhe der Pauschale fallen also keine Beiträge zur Sozialversicherung an.
Was über die Pauschale hinausgeht
Zahlt der Verein mehr, ist nur der übersteigende Teil steuer- und gegebenenfalls beitragspflichtig, zum Beispiel als Minijob. Ausgaben, die mit der Tätigkeit zusammenhängen, kann die Person dann nur abziehen, soweit sie die steuerfreien Einnahmen übersteigen (§ 3 Nr. 26 Satz 2 und Nr. 26a Satz 3 EStG).
Auch die Haftungsgrenze ist gestiegen
Vorstandsmitglieder und Vereinsmitglieder, die für ihre Arbeit im Jahr nicht mehr als einen bestimmten Betrag bekommen, haften dem Verein gegenüber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (§§ 31a, 31b BGB). Diese Grenze lag bisher bei 840 Euro. Artikel 7 desselben Gesetzes hat sie zum 1. Januar 2026 auf 3.300 Euro angehoben.
Was ClubBuddy bei der Abrechnung übernimmt
Gebaut
- Am Trainerprofil steht, ob jemand nach Übungsleiterpauschale, Ehrenamtspauschale, Honorar oder ohne Vergütung arbeitet. Die Jahresgrenze ergibt sich daraus: 3.300 oder 960 Euro ab 2026, für Abrechnungen aus 2025 noch 3.000 oder 840 Euro.
- Nutzt jemand die Pauschale schon in einem anderen Verein, trägt der Vorstand am Profil die verbleibende Grenze ein.
- Die Stunden entstehen aus der Anwesenheit im Kurs. Der Trainer reicht seinen Monat ein, der Verein genehmigt, danach entsteht die Monatsabrechnung.
- Für jede Person zeigt das Programm, wie viel von der Jahresgrenze schon abgerechnet ist und was übrig bleibt. Wird die Grenze überschritten, erscheint ein Hinweis.
- Die Auszahlung geht als SEPA-Überweisungsdatei an die Bank, die Abrechnungen gibt es als CSV für die Buchhaltung.
Noch nicht dabei
- Eine Bescheinigung über die gezahlte Pauschale erstellt ClubBuddy noch nicht.
- Die Erklärung des Trainers, ob er die Pauschale schon anderswo nutzt, wird nicht im Programm abgefragt. Die holt ihr euch weiter auf Papier.
- Der Hinweis beim Überschreiten sperrt nichts. Ob mehr ausgezahlt wird und wie das versteuert wird, entscheidet ihr mit eurer Steuerberatung.
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Demo-Verein anfragenStand Oktober 2026, geprüft gegen das Steueränderungsgesetz 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 363), § 3 Nr. 26 und 26a EStG, § 1 SvEV und §§ 31a, 31b BGB. Diese Seite ist keine Steuerberatung. Im Zweifel fragt eure Steuerberatung oder das Finanzamt.