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Für Vorstand und Kasse

Förderung für Vereinssoftware

Vom Team von Buddy Solution · Stand 26. Oktober 2026, geprüft gegen die Richtlinien und Förderaufrufe der Träger

Mehrere Programme geben Vereinen Geld für die Digitalisierung, und einige nennen Software ausdrücklich. Ein Abo, das jedes Jahr weiterläuft, fördert aber keines davon. Gefördert werden kann die Einführung: die Lizenz im Förderzeitraum, der Umzug der Daten, die Einrichtung und die Schulung.

Was die Programme bezahlen

Förderprogramme bezahlen Projekte mit Anfang und Ende. Was im Bewilligungszeitraum anfällt und bezahlt wird, kann förderfähig sein. Was danach Jahr für Jahr weiterkostet, trägt der Verein selbst. Mehrere Träger schreiben das ausdrücklich in ihre Richtlinien:

Programme, in denen Software förderfähig sein kann

Alle Fristen: Stand 26. Oktober 2026. Bitte vor dem Antrag beim Träger prüfen, ob sich etwas geändert hat.

ProgrammWer beantragen darfSoftwareBetragFrist
100xDigital
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
gemeinnützige Organisationen bundesweit, rein ehrenamtlich oder mit höchstens 20 hauptamtlichen Vollzeitstellenals Sachausgabe: „Hardware sowie Software zur Verbesserung interner Prozesse“, nur Ausgaben im Bewilligungszeitraumbis 20.000 €, mindestens 10 % EigenanteilRunde mit Projektzeitraum 1.1.–31.12.2026; für 2026/27 kündigt die DSEE neue Angebote an
Digitalisierung im Sportverein
Landessportbund Niedersachsen
Sportvereine, die ordentliches Mitglied im LSB sindLizenzen und Vereinsmanagement-Software ja, aber nicht für eine hauptamtliche GeschäftsstelleFestbetrag bis 3.000 €Antragsfenster 2026 war 13.3.–27.4.2026, abgelaufen; neue Runde nicht angekündigt
Ehrenamt im Sportverein – Digital stark
Landessportbund Niedersachsen mit Lotto-Sport-Stiftung
Sportvereine, die ordentliches Mitglied im LSB sindwie obenlaut Programmseite bis 4.000 €Antrag 8.5.–5.7.2026, abgelaufen
Förderung der Digitalisierung für Vereine und Verbände
Landessportbund Berlin
förderungswürdige Berliner Sportvereine und -verbändedigitale Vereinsverwaltung ausdrücklich genannt, Lizenzen nur im ersten Jahrbis 75 %, Projekt bis 14.000 € netto, mindestens 25 % Eigenleistungbis die Mittel aufgebraucht sind, spätestens 31.10.2026
Ehrenamt digitalisiert!
Hessisches Digitalministerium
gemeinnützige Vereine mit Sitz oder Projekt in HessenSoftware ja, im Haushaltsjahr; mindestens 75 % der Ausgaben für Hardware, Software und Schulungbis 90 %, 5.000 bis 15.000 €für 2026 keine Anträge mehr; neue Runde angekündigt, ohne Termin
Digitalisierung im Stuttgarter Sport
Sportkreis Stuttgart mit der Landeshauptstadt
Mitgliedsvereine des SportkreisesSoftware und Dienstleistungen, seit 2026 auch Hardwarenicht angegeben, Mittel begrenztStichtag 31.10.2026, Umsetzung in 2026

Weitere Programme, in denen Software nicht ausdrücklich steht

Ausgelaufen oder nicht für Vereine

Worauf es beim Antrag ankommt

Ihr plant einen Förderantrag? Schreibt uns, welches Programm ihr nutzen wollt. Dann klären wir gemeinsam, wie Angebot und Rechnung zu dessen Bedingungen passen. Ob ein Antrag bewilligt wird, entscheidet allein der Träger.

Anfrage senden

Stand 26. Oktober 2026, geprüft gegen die Programmseiten, Richtlinien und Förderaufrufe der genannten Träger: DSEE (Förderleitfaden 100xDigital V2.0 vom 19.01.2026, Förderaufruf Mikroförderung 2026), LSB Niedersachsen (Richtlinie 2.6.1, Broschüre 2026), LSB Berlin (SFR DigiV, Übersicht Juli 2026), Land Hessen, Sportkreis Stuttgart, Land NRW, NBank, Freistaat Bayern. Fristen und Bedingungen ändern sich, maßgeblich ist immer der Träger. Diese Seite ist keine Förder- oder Rechtsberatung.