Förderung für Vereinssoftware
Vom Team von Buddy Solution · Stand 26. Oktober 2026, geprüft gegen die Richtlinien und Förderaufrufe der Träger
Mehrere Programme geben Vereinen Geld für die Digitalisierung, und einige nennen Software ausdrücklich. Ein Abo, das jedes Jahr weiterläuft, fördert aber keines davon. Gefördert werden kann die Einführung: die Lizenz im Förderzeitraum, der Umzug der Daten, die Einrichtung und die Schulung.
Was die Programme bezahlen
Förderprogramme bezahlen Projekte mit Anfang und Ende. Was im Bewilligungszeitraum anfällt und bezahlt wird, kann förderfähig sein. Was danach Jahr für Jahr weiterkostet, trägt der Verein selbst. Mehrere Träger schreiben das ausdrücklich in ihre Richtlinien:
- Der Landessportbund Berlin schließt laufende Lizenz- und Wartungsausgaben ab dem zweiten Jahr aus.
- Das Land Hessen fördert keine Verpflichtungen über das Haushaltsjahr hinaus und nennt dabei ausdrücklich Lizenzgebühren.
- Das Programm „1.000 x 1.000“ des Landessportbunds NRW schließt Verwaltungsausgaben der Vereine ganz aus.
- Die DSEE-Mikroförderung und das NRW-Programm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ schließen Ausgaben für die laufende, alltägliche Vereinsarbeit aus.
Programme, in denen Software förderfähig sein kann
Alle Fristen: Stand 26. Oktober 2026. Bitte vor dem Antrag beim Träger prüfen, ob sich etwas geändert hat.
| Programm | Wer beantragen darf | Software | Betrag | Frist |
|---|---|---|---|---|
| 100xDigital Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) | gemeinnützige Organisationen bundesweit, rein ehrenamtlich oder mit höchstens 20 hauptamtlichen Vollzeitstellen | als Sachausgabe: „Hardware sowie Software zur Verbesserung interner Prozesse“, nur Ausgaben im Bewilligungszeitraum | bis 20.000 €, mindestens 10 % Eigenanteil | Runde mit Projektzeitraum 1.1.–31.12.2026; für 2026/27 kündigt die DSEE neue Angebote an |
| Digitalisierung im Sportverein Landessportbund Niedersachsen | Sportvereine, die ordentliches Mitglied im LSB sind | Lizenzen und Vereinsmanagement-Software ja, aber nicht für eine hauptamtliche Geschäftsstelle | Festbetrag bis 3.000 € | Antragsfenster 2026 war 13.3.–27.4.2026, abgelaufen; neue Runde nicht angekündigt |
| Ehrenamt im Sportverein – Digital stark Landessportbund Niedersachsen mit Lotto-Sport-Stiftung | Sportvereine, die ordentliches Mitglied im LSB sind | wie oben | laut Programmseite bis 4.000 € | Antrag 8.5.–5.7.2026, abgelaufen |
| Förderung der Digitalisierung für Vereine und Verbände Landessportbund Berlin | förderungswürdige Berliner Sportvereine und -verbände | digitale Vereinsverwaltung ausdrücklich genannt, Lizenzen nur im ersten Jahr | bis 75 %, Projekt bis 14.000 € netto, mindestens 25 % Eigenleistung | bis die Mittel aufgebraucht sind, spätestens 31.10.2026 |
| Ehrenamt digitalisiert! Hessisches Digitalministerium | gemeinnützige Vereine mit Sitz oder Projekt in Hessen | Software ja, im Haushaltsjahr; mindestens 75 % der Ausgaben für Hardware, Software und Schulung | bis 90 %, 5.000 bis 15.000 € | für 2026 keine Anträge mehr; neue Runde angekündigt, ohne Termin |
| Digitalisierung im Stuttgarter Sport Sportkreis Stuttgart mit der Landeshauptstadt | Mitgliedsvereine des Sportkreises | Software und Dienstleistungen, seit 2026 auch Hardware | nicht angegeben, Mittel begrenzt | Stichtag 31.10.2026, Umsetzung in 2026 |
Weitere Programme, in denen Software nicht ausdrücklich steht
- „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ (Land NRW): Schwerpunkt 2026 ist Digitalisierung, ausdrücklich genannt ist aber nur Hardware. Festbetrag 1.000 €, Antrag bis 1.11.2026, Umsetzung bis 31.12.2026. Die Richtlinie gilt bis Ende 2027.
- Mikroförderprogramm der DSEE: für gemeinnützige Organisationen in ländlichen oder strukturschwachen Regionen, bis 90 % und höchstens 1.500 € im Jahr. Für 2026 laut DSEE geschlossen, Anträge „wieder ab Anfang 2027“.
- Kommunale Sportförderung: Ob eine Stadt oder ein Kreis Digitalisierung fördert, steht in der jeweiligen Sportförderrichtlinie. Ein Kreis fördert zum Beispiel die „digitale Steuerung des Vereins“, schließt Folgekosten aber aus. Fragt bei eurem Stadt- oder Kreissportbund nach.
Ausgelaufen oder nicht für Vereine
- NRW „Digitalisierung gemeinnütziger Sportorganisationen“: außer Kraft seit 31.12.2023.
- Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen der NBank: ausgelaufen; gemietete Software war dort ohnehin ausgeschlossen.
- Digitalbonus Bayern: nur für gewerbliche Kleinunternehmen, Vereine sind ausgeschlossen.
- Baden-Württemberg: Ein Landesprogramm zur Vereinsdigitalisierung haben wir nicht gefunden.
- Pferdesport und Schützen: Ein eigenes Digitalisierungsprogramm der Fachverbände haben wir nicht gefunden. Reit- und Schützenvereine kommen über die allgemeinen Programme oben in Frage, bei den Landessportbünden als deren Mitglied.
Worauf es beim Antrag ankommt
- Erst bewilligen lassen, dann bestellen. Fast alle Programme fördern nichts, was vor der Bewilligung beauftragt wurde. Ein Probezugang ist kein Auftrag.
- Ein Angebot mit einzelnen Posten: Lizenz für den Förderzeitraum, Datenumzug, Einrichtung und Schulung jeweils für sich.
- Eine Rechnung auf den Verein mit Leistungszeitraum im Bewilligungszeitraum, unbar bezahlt in dieser Zeit. Vorauszahlungen für Folgejahre sind nicht förderfähig.
- Eigenanteil einplanen: 10 % bei der DSEE und in Hessen, mindestens 25 % in Berlin.
- Vergleichsangebote: In Berlin verlangt die Richtlinie Anfragen bei mehreren Anbietern, bei der DSEE auf Anforderung.
- Interessenkonflikte: Die DSEE fördert keine Verträge mit Firmen, an denen jemand aus dem eigenen Vorstand beteiligt ist.
- Die Zeit danach: Plant von Anfang an, wer die Lizenz ab dem zweiten Jahr bezahlt. Hessen verlangt das sogar ausdrücklich für drei Jahre nach Förderende.
Ihr plant einen Förderantrag? Schreibt uns, welches Programm ihr nutzen wollt. Dann klären wir gemeinsam, wie Angebot und Rechnung zu dessen Bedingungen passen. Ob ein Antrag bewilligt wird, entscheidet allein der Träger.
Anfrage sendenStand 26. Oktober 2026, geprüft gegen die Programmseiten, Richtlinien und Förderaufrufe der genannten Träger: DSEE (Förderleitfaden 100xDigital V2.0 vom 19.01.2026, Förderaufruf Mikroförderung 2026), LSB Niedersachsen (Richtlinie 2.6.1, Broschüre 2026), LSB Berlin (SFR DigiV, Übersicht Juli 2026), Land Hessen, Sportkreis Stuttgart, Land NRW, NBank, Freistaat Bayern. Fristen und Bedingungen ändern sich, maßgeblich ist immer der Träger. Diese Seite ist keine Förder- oder Rechtsberatung.